AGB
AGB - Allgemeine Geschäftbedingungen
Theoretischer Unterricht
Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil (12 Doppelstunden zu je 90 min) und einen klassenspezifischen Teil ( 2 Doppelstunden).
Fahrstunden
Hat der Fahrschüler den vereinbarten Termin der praktischen Ausbildung nicht eingehalten,
so geht die ausgefallene Zeit zu seinen Lasten.
Fahrstunden müssen 2 Werktage vor dem Fahrtermin abgesagt werden, wenn der Fahrschüler
diesen Termin nicht einhalten kann.
Wenn nicht anders vereinbart,
hat der Fahrschüler das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt zu bezahlen.
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden bezahlt:
Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt wiedererholen.
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderung verweigern.
|